Voraussetzungen für Tracking ohne Einwilligungspflicht
- Mit dem Tracking-Unternehmen ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Anforderungen der DSGVO genügt.
- Der Auftragsverarbeiter nutzt die Daten NICHT auch für eigene Zwecke.
- Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites – oder reichert sie weiter an.
- Der Auftragsverarbeiter setzt keine Cookies oder andere Elemente zur Nutzerprofilbildung ein.
- Opt-out-Möglichkeit muss in den Datenschutzhinweisen Beachtung finden.
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU.
- Die IP-Anonymisierung muss gewährleistet sein.
- Explizite Do-Not-Track-Einstellungen im Browser sind zu beachten.
Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist Tracking ohne Einwilligung möglich.